Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

Stand Mai 2024

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Nutzer die gegen diese Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verweisen werden.
  2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Das Personal oder weitere Beauftragte der Stadtwerke Bad Pyrmont üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Stadtwerke Bad Pyrmont ist Folge zu leisten. Des Weiteren achten Sie auf die Beschilderungen im Bad. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
  4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
  5. Dusch- und WC-Bereiche dürfen maximal von 2 Personen zeitgleich betreten werden.

§ 3 Badegäste

  1. Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen. Vermeiden sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen Duschen etc.) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
  2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
  3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    - die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, sowie der Konsum von Cannabis gemäß § 5 Konsumverbot Abs 1 KCanG,
    - die Tiere mit sich führen,
    - die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
    - die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
  5. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belas-tete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Bade-schuhe sind empfehlenswert.
  6. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist für Kinder bis zum 11. Lebensjahr erforderlich.
  7. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Corona Virus ist der Zutritt nicht gestattet.
    Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  8. In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  9. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
  2. Der öffentliche Badebetrieb endet 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten.
  3. Für besondere Badeangebote gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten. Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
  4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  5. Einzelkarten gelten nur am Verkaufstag und berechtigen zum einmaligen Eintritt.
  6. Eine Rücknahme von gekauften oder nicht ausgenutzten Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  7. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  8. Die Geldwertkarte hat eine unbegrenzte Gültigkeit und kann von Kindern, Erwachsenen und von Saunabesuchern für alle Einzeltarife genutzt werden. Für Geldwertkarten wird ein Pfand von 3,00 € erhoben.
  9. 10er- und 25er-Karten werden 1 Jahr nach einer Preiserhöhung ungültig.
  10. Verlorene Karten werden nicht ersetzt. Eine Ausnahme ist bei Wert- und Mehrfachkarten gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € möglich, sofern die Personalien beim Kauf hinterlegt wurden.
  11. Familienkarten sind gültig für 2 Elternteile (auch Großeltern) und maximal 2 Kindern, jedes weitere Kind wird mit einem Aufschlag berechnet.
  12. Sondereintrittspreise für Schüler/ Studenten über 18 Jahren, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Empfänger von ALG II und Grundleistungen nach dem SGB (Sozialhilfe) mit entsprechendem Nachweis.

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
  2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
  3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.
  4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
  5. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
  7. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung mit Seife erfolgen (sofern die Duschräume geöffnet sind. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist vom Gesundheitsamt aus hygienischen Gründen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen (Foyer und Grünfläche) erlaubt. Im Gastronomiebereich dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
  9. Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  10. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  11. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
  12. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
  13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
  14. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermieden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  15. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an den anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  16. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Niesetikette).
  17. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
  18. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z.B. 2er-Regelung, Abstand 1,5m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  19. In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Rand auf der Beckenraststufe.
  20. Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z.B. Einbahnstraßen, Schwimmerautobahn).
  21. Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  22. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50m) zum Ausweichen.
  23. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z.B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

 

II. BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
  2. Aufgüsse dürfen nur vom Saunapersonal durchgeführt werden. Es besteht Verbrennungs- und Feuergefahr. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbare ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben anderer Gäste sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
  3. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Bad eingesehen werden können.
  4. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

§ 7 Saunagäste

  1. Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
  3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
  5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
  7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
  8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
  9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
  10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

§ 9 Besondere Hinweise

  1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
  3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

 

III. BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

  1. Schwimm- und Badebecken dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

§ 11 Verhalten im Beckenbereich

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste. Abstandsregelungen und Abstandsmarkierungen im Bereich von z.B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.
  4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.
  5. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung zum Beispiel der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.

§ 12 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen

  1. Bei Sprunganlagen, Rutschen und Wellenbecken sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
  2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten.
  3. Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die ausgehängten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.
  4. Bei Wellenbetrieb darf das Wellenbecken nur von der Strandseite betreten werden.

 

IV. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 13 Haftung bei Schadensfällen

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Ba-degast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen ge-setzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwin-genden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Ein-trittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.
    Die Haftungsbeschränkungen nach Satz 2 gelten auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertge-genstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
    Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  3. Bei Verlust von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln wird ein Pauschalbetrag i.H. von 80,00 Euro in Rechnung gestellt.
  4. Bei verursachten Verschmutzungen durch nicht sachdienliche Nutzung der Anlage wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung gestellt.